Verträge und Verfahren

Verträge

Im Rahmen der Anpassung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) im Jahr 2012 wurde bereits eine weitreichende Standardisierung der für den Netzzugang erforderlichen Verträge - u.a. des Lieferantenrahmenvertrages - erreicht. Gleichzeitig haben sich die Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung dazu verpflichtet, die Standardverträge Dritten gegenüber zu verwenden und Anpassungen im Rahmen der Überarbeitung der Kooperationsvereinbarung ebenfalls zum vorgesehenen Wirksamkeitszeitpunkt diskriminierungsfrei gegenüber Dritten entsprechend der vertraglichen Grundlagen vorzunehmen.

Die Regelungen der KoV wurden nun von den Verbänden BDEW, VKU und GEODE unter Einbeziehung der Positionen der Bundesnetzagentur und der Netznutzer an die geänderten rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst. Im Zuge dieser Anpassungen wurden gleichzeitig weitere Änderungen vorgenommen, die aus Sicht der Beteiligten für sachgerecht und notwendig erachtet wurden. Die am 30. Juni 2014 veröffentlichte Änderungsfassung tritt zum 1. Oktober 2014 in Kraft.

Nachfolgend finden Sie den von der Erlanger Stadtwerke AG verwendeten Lieferantenrahmenvertrag (Ausspeisevertrag).

Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag (Erdgas)

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