Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag (Strom)
gültig ab 01.04.2022
- Netznutzungsvertrag gemäß Beschluss BK6-20-160
- Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
- Zuordnungsvereinbarung
gültig bis 31.03.2022
- Netznutzungsvertrag gemäß Beschluss BK6-17-168 (26.02.2018)
- Anlage A.1 Preisblatt 1 - Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2020
- Anlage A.2 Preisblatt 2 - Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung
- Anlage B. Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- Anlage C. Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage D. Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisungen
- Anlage E. Zuordnungsvereinbarung
- Wortlaut zur Annahme des Vertrages
gültig bis 31.03.2018
- Netznutzungsvertrag gemäß Beschluss BK6-13-042 (konsolidierte Fassung vom 24.06.2015)
- Anlage B - Kontaktdatenblatt
- Anlage B - Kontaktdatenblatt xlsx Datei
- Anlage C - EDI-Vereinbarung
- Anlage D - Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)
gültig bis 31.12.2015
- Lieferantenrahmenvertrag über den Netzzugang und die Abwicklung der Belieferung von Letztverbrauchern des Lieferanten mit elektrischer Energie im örtlichen Netz des Netzbetreibers
- Anlage 1 Kontaktdatenblatt
- Anlage 2.1 Preisblatt 1 LRV
- Anlage 2.2 Preisblatt 2 LRV
- Anlage 2.3 Preisblatt 3 LRV
- Anlage 4 § 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
- Anlage 3 Regelungen zur Belieferung von SLP-Entnahmestellen
- EDI Vereinbarung
- Anlage 1 Kontaktdatenblatt
- Zuordnungsvereinbarung
- Anlage 1 Zuordnungsermächtigung
- Anlage 2 Kontaktdatenblatt
- Netznutzungsvertrag
- Anlage 1 Preisblätter
- Anlage 2 Kontaktdatenblatt
Individuelle Netzentgelte
§ 19 StromNEV
Atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Alternativ zu den regulären Netzentgelten bietet die ESTW AG ein individuelles Netzentgelt dann an, wenn das Lastverhalten lastganggemessener Kunden erwarten lässt, dass ihre Höchstlast dauerhaft und vorhersehbar außerhalb der Höchstlastzeitfenster liegt.
Detaillierte Informationen zum Verfahren liefert der Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Abs. 2 S. 1 und 2 StromNEV, den die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat.
Weiterführende Informationen
Singulär genutzte Betriebsmittel nach § 19 Abs. 3 StromNEV
Netzentgelte
§ 20 Abs. 1 EnWG
Hiermit veröffentlichen wir die genehmigten Entgelte für den Netzzugang Strom.
§ 20 Abs. 1 EnWG sieht vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommt die Erlanger Stadtwerke AG, in ihrer Funktion als Netzbetreiber, hinsichtlich der Netzentgelte für das Jahr 2022 hiermit nach.
Preisblatt gültig ab 01.01.2024
- Preisblatt 1 - Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2024
- Preisblatt 2 - Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung ab 01.01.2024
Preisblatt gültig ab 01.01.2023
- Preisblatt 1 - Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2023
- Preisblatt 2 - Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung ab 01.01.2023
Preisblatt gültig ab 01.01.2022
- Preisblatt 1 - Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2022
- Preisblatt 2 - Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung ab 01.01.2022
Preisblatt gültig ab 01.01.2021
- Preisblatt 1 - Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2021
- Preisblatt 2 - Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung ab 01.01.2021
Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)
HT-/NT-Zeiten
Schwachlastzeit für Tarifkunden: | |
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Montag - Freitag: | 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
Samstag - Sonntag, sowie an gesetzlichen Feiertagen durchgehend: |
00:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
Schwachlastzeit für Heizungskunden: | |
Montag - Sonntag: | 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr |
Sperrvereinbarung
Ansprechpartner
Ansprechpartner
Netzwirtschaft
Telefon 09131 823-4922
Telefax 09131 823-4594
Erlanger Stadtwerke AG
Netzwirtschaft
Äußere Brucker Straße 33
91052 Erlangen