Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen
Desweiteren gilt das Arbeitsblatt G600 "Technische Regel für Gasinstalationen" DVGW-TRGI
Baukostenzuschüsse (§ 11 NDAV)
gem. Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) bei erstmaligem Anschluss an das Erdgasnetz der ESTW - Stand: 1. Januar 2021
Der Baukostenzuschuss (Zuschuss des Anschlussnehmers an das Versorgungsunternehmen für die Kosten der örtlichen Verteilungsanlagen) wird in Form einer Pauschale erhoben. Für Standardgrößen beträgt die Pauschale:
Rohrnennweite | netto | brutto |
---|---|---|
bis DN 25 | 619,33 € | 737,00 € |
bis DN 40 | 742,02 € | 883,00 € |
bis DN 50 | 866,39 € | 1.031,00 € |
DN = Innendurchmesser der Anschlussleitung
Bei Hausanschlussverstärkungen erfolgt eine Nachberechnung des Baukostenzuschusses (Differenz zur nächst höheren Rohrnennweite).
Liegen besondere Verhältnisse vor, so können die ESTW mit dem Anschlussnehmer abweichende Vereinbarungen treffen.
Netzanschlusskosten (§ 9 NDAV)
gem. Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) bei erstmaligem Anschluss an das Erdgasnetz der ESTW - Stand: 1. Januar 2021
Die Anschlusskosten-Pauschale beinhaltet die Gesamtkosten eines Standard-Netzanschlusses innerhalb und außerhalb des Privatgrundstückes einschließlich der Kosten für die kompletten Grabarbeiten, sowie der Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im öffentlichen Bereich.
Grundbetrag | netto | brutto |
---|---|---|
bis DN 25 | 2.178,15 € | 2.592,00 € |
bis DN 40 | 2.323,53 € | 2.765,00 € |
bis DN 50 | 2.588,24 € | 3.080,00 € |
Mauerdurchbruch Erstellung einer Kernbohrung Erstellung einer Maueröffnung |
171,43 € 131,93 € |
204,00 € 157,00 € |
Längenzuschlag für Mehrlänge > 10 m auf Privatgrund inkl. Grabarbeiten, je Meter |
171,43 € |
204,00 € |
Ab einer Netzanschlusslänge von mehr als 10 Meter auf Privatgrund wird ein zusätzlicher Längenzuschlag verrechnet. Für die Ermittlung des Längenzuschlages wird die tatsächlich verlegte Rohrlänge ab Grundstücksgrenze bis zum Gebäude-Eintrittspunkt berücksichtigt (auf volle Meter aufgerundet).
Bei Hausanschlüssen mit einer Länge von mehr als 25 Meter Anschlusslänge auf Privatgrund bzw. bei besonderen Verhältnissen, werden die Anschlusskosten nach tatsächlichen Kosten abgerechnet. Ebenso bei abweichender Ausführung oder erschwerten Bedingungen.
Kann der Anschluss, aus Gründen die der Anschlussnehmer zu vertreten hat, nur teilweise ausgeführt werden und die Fertigstellung somit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten zusätzlich berechnet.
Die Herstellung und Wiederverschließung des Mauerdurch-bruches am Gebäude ist gem. NDAV Aufgabe des Anschlussnehmers. Im Rahmen einer sicheren und schnellen Ausführung ist es von Vorteil, dies von den ESTW ausführen zu lassen. Der Mauerdurchbruch kann aber auch bauseits - nach den Vorgaben der ESTW - ausgeführt werden.
Bei Ausführung des Anschlusses in einem Neubaugebiet gewähren wir auf die o. g. Pauschalsätze einen Nachlass von 15 %. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anschlussleitung vor Ausführung der Straßenoberfläche ins Baugrundstück verlegt wurde.
Sollten die Grabarbeiten auf Privatgrund, die in den Pauschalsätzen enthalten sind, mit unserem Einverständnis bauseits ausgeführt werden, erfolgt bei ordnungsgemäßer Durchführung nachfolgende Gutschrift:
netto | brutto | |
---|---|---|
Grabarbeiten und Grabenverfüllung pro laufenden Meter |
52,10 € | 62,00 € |
Änderungen an bestehenden Netzanschlüssen (Verstärkung, Umverlegung oder komplette Neuverlegung) sind grundsätzlich nach den tatsächlich anfallenden Kosten zu erstatten.
Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage gem. § 14 NDAV ist in den o. g. Netzanschlusskosten nicht enthalten. Diese wird gemäß unserem aktuellen Preisblatt „Zählerarbeiten“ in Rechnung gestellt.
Die Bruttopreise beinhalten 19 % Umsatzsteuer.
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