Netzanschluss
Aktuelle Preise für Fernwärme-Hausanschlüsse
Allgemeine Netzanschlussbedingungen (TAB)
Die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Fernwärme- und Fernkältenetz dienen der Definition technischer und qualitativer Mindeststandards im ESTW-Netzgebiet. Sie sind die Voraussetzung für eine wirtschaftliche, sichere und störungsfreie Belieferung mit Wärme und Kälte.
Baukostenzuschüsse (§ 9 AVBFernwärmeV)
gem. Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) - Stand: 1. Januar 2018
Ein Baukostenzuschuss (Zuschuss des Anschlussnehmers an das Versorgungsunternehmen für die Kosten der örtlichen Verteilungsanlagen) wird derzeit nicht erhoben.
Hausanschlusskosten (§ 10 AVBFernwärmeV)
gem. Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) - Stand: 1. Januar 2018
Die Anschlusskosten-Pauschale beinhaltet die Gesamtkosten eines Standardhausanschlusses innerhalb und außerhalb des Privatgrundstückes einschließlich der Kosten für sämtliche Erdarbeiten. Wenn möglich führen die ESTW eine gemeinsame Verlegung mit Strom und Wasser durch. Ab einer Hausanschlusslänge von mehr als 10 Meter auf Privatgrund wird ein zusätzlicher Längenzuschlag verrechnet.
Die Anschlusspauschale beträgt bei einem Anschlusswert:
je Hausanschluss | netto | brutto |
---|---|---|
bis 30 kW | 3.486,56 € | 4.149,01 € |
zusätzlich je kW ab 31 kW bis 70 kW | 32,77 € | 39,00 € |
zusätzlich je kW ab 71 kW bis 120 kW | 21,85 € | 26,00 € |
zusätzlich je kW ab 120 kW | 15,97 € | 19,00 € |
Längenzuschlag für Mehrlänge über 10 m inkl. Grabarbeiten und Oberflächenwiederherstellung je Meter | 142,86 € | 170,00 € |
kW = Kilowatt (Leistung)
Für die Ermittlung des Längenzuschlages wird die tatsächlich verlegte Rohrlänge ab Grundstücksgrenze bis zum Gebäude-Eintrittspunkt berücksichtigt (auf volle Meter gerundet).
Der Kunde zahlt eine weitere Pauschale entsprechend den vorgenannten Sätzen, wenn er seine Leistung nachträglich erhöht. Voraussetzung für die Erhöhung ist die Zustimmung der Stadtwerke.
Wird durch die Leistungserhöhung der Anschlusswert von 30 kW nicht überschritten, ist die zusätzliche Anschlusskosten-Pauschale durch den Grundbetrag abgegolten.
Liegen besondere Verhältnisse vor, so können die Stadtwerke mit dem Kunden abweichende Vereinbarungen treffen.
Der Hausanschluss endet an der vertraglich fixierten Übergabestelle. Das ist in der Regel die Hauptabsperreinrichtung ca. einen Meter nach Gebäudeeintritt. Dies ist gleichzeitig auch die Wartungs- und Unterhaltsgrenze der Hausanschlussleitung für die Stadtwerke. Nach der Hauptabsperreinrichtung beginnt die Kundenanlage.
Die Anschlusspauschale beinhaltet die für die Leitungsverlegung notwendigen Erdarbeiten. Die Anschlussverlegung wird im Einvernehmen mit dem Kunden und unter Berücksichtigung technischer Möglichkeiten so vorgenommen, dass gärtnerische Anlagen, befestigte Wege usw. möglichst wenig in Mitleidenschaft gezogen werden. Die endgültige Oberflächen-Wiederherstellung einschließlich der gärtnerischen Anlagen auf dem Privatgrundstück hat der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, auf seine Kosten durchzuführen. Es bleibt den Stadtwerken freigestellt, die Erdarbeiten durch eine von ihr beauftragte Fachfirma ausführen zu lassen.
Die Herstellung und Wiederverschließung des Mauerdurchbruches am Gebäude oder Objekt erfolgt durch die Stadtwerke oder deren Beauftragten.
Darüber hinaus gelten für die Fernwärmeversorgung die einschlägigen DIN-Vorschriften und Technischen Anschlussbedingungen für Heizwasser und Dampf/Kondensat (TAB).
Die Bruttopreise beinhalten 19 % Umsatzsteuer.
Haus-/Netzanschlüsse
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