gem. Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) bei erstmaligem Anschluss an das Elektrizitätsnetz der ESTW - Stand: 1. Januar 2021
Die Anschlusskosten-Pauschale beinhaltet die Gesamtkosten eines Standard-Netzanschlusses innerhalb und außerhalb des Privatgrundstückes einschließlich der Kosten für die kompletten Grabarbeiten, sowie der Kosten für die Oberflächenwiedererstellung im öffentlichen Bereich.
Grundbetrag |
netto |
brutto |
mit Netzanschlusskasten |
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bis 3 x 100 A |
1.969,75 € |
2.344,00 € |
bis 3 x 200 A |
2.310,92 € |
2.750,00 € |
mit Anschlusssäulen |
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Baureihe 162 (ohne Zählerplatz) |
1.912,61 € |
2.276,00 € |
Baureihe 202 (1 Zählerplatz) |
2.375,63 € |
2.827,00 € |
Baureihe 205 (2 Zählerplätze) |
3.266,39 € |
3.887,00 € |
Längenzuschlag (> 10 Meter auf Privatgrund) je Meter Anschlusslänge |
40,34 € |
48,00 € |
Ab einer Netzanschlusslänge von mehr als 10 Meter auf Privatgrund wird ein zusätzlicher Längenzuschlag verrechnet. Für die Ermittlung des Längenzuschlages wird die tatsächlich verlegte Kabellänge ab Grundstücksgrenze bis zum Gebäude-Eintrittspunkt berücksichtigt (auf volle Meter aufgerundet).
Bei Hausanschlüssen mit einer Länge von mehr als 25 Meter Anschlusslänge auf Privatgrund bzw. bei besonderen Verhältnissen, werden die Anschlusskosten nach tatsächlichen Kosten abgerechnet. Ebenso bei abweichender Ausführung oder erschwerten Bedingungen.
Werden zeitgleich mindestens zwei Versorgungsanschlüsse hergestellt, wird für die Einführung der Anschlussleitungen in das Gebäude grundsätzlich eine Mehrsparten-Hauseinführung verwendet. Der Mauerdurchbruch (Kernlochbohrung) und das dazugehörige Futterrohr sind grundsätzlich bauseits auszuführen bzw. einzubauen. Die Bauteile werden von den ESTW geliefert und gehen in das Eigentum des Bauherrn über. Sie sind im Grundbetrag der Netzanschlusskosten nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Das Futterrohr kann im Zentrallager der ESTW abgeholt und im Rahmen der Rohbauarbeiten vorab verbaut werden.
Kann der Anschluss, aus Gründen die der Anschlussnehmer zu vertreten hat, nur teilweise ausgeführt werden und die Fertigstellung somit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten zusätzlich berechnet.
Bei Ausführung des Anschlusses in einem Neubaugebiet gewähren wir auf den „Grundbetrag je Netzanschluss“ einen Nachlass von 15 %. Voraussetzung hierfür ist, dass das Anschlusskabel vor Ausführung der Straßenoberfläche ins Baugrundstück verlegt wurde.
Sollten die Grabarbeiten auf Privatgrund, die in den Pauschalsätzen enthalten sind, mit unserem Einverständnis bauseits ausgeführt werden, erfolgt bei ordnungsgemäßer Durchführung nachfolgende Gutschrift:
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netto |
brutto |
Grabarbeiten und Oberflächenwieder- herstellung pro laufenden Meter |
18,49 € |
22,00 € |
Änderungen an bestehenden Netzanschlüssen (Verstärkung, Umverlegung oder komplette Neuverlegung) sind grundsätzlich nach den tatsächlich anfallenden Kosten zu erstatten.
Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage gem. § 14 NAV ist in den o. g. Netzanschlusskosten nicht enthalten. Diese wird gemäß unserem aktuellen Preisblatt „Zählerarbeiten“ in Rechnung gestellt.
Die Bruttopreise beinhalten 19 % Umsatzsteuer.