EEG
Neue Anschlussvergütung für ausgeförderte EEG-Anlagen - EEG 2021
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten die Betreiber dezentraler Stromerzeugungsanlagen bisher für jede eingespeiste Kilowattstunde eine feste Vergütung. Seit Jahresbeginn läuft für die ersten Erzeugungsanlagen die EEG-Förderung aus, soweit es sich nicht um Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft handelt.
Mit der letzten Änderung des Erneuerbaren Energien-Gesetzes am 21. Dezember 2020 wurde für diese Erzeugungsanlagen, die als „ausgeförderte Anlagen“ bezeichnet werden, der Rechtsrahmen derart angepasst, dass der erzeugte Strom weiterhin dem Netzbetreiber - voraussichtlich bis Ende 2027 - gegen ein Marktwertentgelt abzüglich der Vermarktungskosten zur Verfügung gestellt werden kann. Die Grenze der Befreiung der EEG-Umlagepflicht auf selbst verbrauchten Strom wurde für Kleinanlagen von 10.000 kWh/a auf 30.000 kWh/a angehoben.
Damit haben Anlagenbetreiber seit dem 1. Januar 2021 für ausgeförderten Erzeugungsanlagen folgende Betriebsmöglichkeiten:
1. Volleinspeisung - voraussichtlich bis Ende 2027 (wird in 2023 geprüft)
Erzeugte Energie wird wie bisher vollständig in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist:
Die erzeugte Energie wird wie bisher dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt. Der Anlagenbetreiber erhält hierfür eine Vergütung in Höhe des gesetzlich ermittelten Jahresmarktwertes abzüglich Vermarktungskosten des Netzbetreibers in Höhe von 0,4 Cent/kWh. Der tatsächliche Jahresmittelwert für Strom aus solarer Strahlungsenergie (MWSolar(a)) wird gemäß §33 EEG 2012 am Jahresende festgelegt.
Für das Jahr 2020 betrug er 2,879 Cent/kWh. (vgl. entsprechende Tabelle am Ende der veröffentlichten Seite unter: www.netztransparenz.de/EEG/Marktprämie/Marktwerte).
Die Vergütung ist leider nicht sehr attraktiv, allerdings ist messtechnisch keine Änderung erforderlich, der Arbeitszähler für die Volleinspeisung kann erhalten bleiben.
2. Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung
Kombination aus Eigenverbrauch und Lieferung des nicht verbrauchten Stroms ins Verteilnetz:
Die erzeugte Energie wird nur teilweise durch den Erzeuger und/oder einen Dritten vor Ort verbraucht, der Überschuss wird in das Verteilnetz gegen die unter Punkt 1 beschriebene Anschlussvergütung abgegeben.
Der erste Schritt zur Überschusseinspeisung ist die Kontaktaufnahme zu einem Elektroinstallateur, um den technischen Umbau abzuklären.
Durch die Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung wird ein Zählerwechsel erforderlich. Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist nicht nötig. Sollte allerdings die Zählerverteilung sehr alt sein und den aktuellen technischen Anforderungen in keiner Weise mehr entsprechen, muss ggf. die Zählerverteilung erneuert werden.
In aller Regel ist die Überschusseinspeisung lohnender als die Volleinspeisung, weil sich durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stromes der Strombezug aus dem Netz reduziert.
3. Direktvermarktung der erzeugten Energie
Erzeugte Energie wird vollständig in das öffentliche Versorgungsnetz geliefert:
Einige Stromlieferanten/Vermarkter bieten spezielle Tarife für „EE-Strom“ (Strom aus Erneuerbaren Energien) an. In der Regel wird die Volleinspeisung belassen, der Verkauf erfolgt über einen Stromhändler (Direktvermarkter) an der Strombörse (maximal zum Börsenpreis). Hierzu ist eine Anmeldung des von Ihnen beauftragten Direktvermarkters beim Netzbetreiber erforderlich.
Ein erster Schritt dazu ist die Kontaktaufnahme zu einem Direktvermarkter, der den Strom abkaufen möchte.
Es kann sein, dass der Vermarkter durch seinen Messstellen-Vertragspartner den Einbau spezieller Zähler fordert. Bei einer sehr alten Zählerverteilung kann auch hier die Erneuerung des Zählerschrankes notwendig werden.
4. Modernisierung und/oder Optimierung - anstatt Abbau
Je nach Zustand der Anlage und ihrer Komponenten kann es empfehlenswert sein, die Altanlage auf moderne, neue Module und Wechselrichter, ggf. mit eigenem Speicher umzurüsten. Dies sollte unbedingt durch eine kompetente Fachfirma erfolgen, da weitere wichtige Belange des EEGs zu beachten sind.
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber für eine Beratung oder direkt mit einem Anlagen-Errichter, wenn kein Beratungsbedarf vorliegt.
Bewertung der Betriebsmöglichkeiten: Variante 1 - 4
Variante 1 - Volleinspeisung wie bisher - verursacht keine Umbaukosten. Allerdings wird hier der erlöste Ertrag aufgrund des Marktwertes abzüglich einer Vermarktungspauschale sehr überschaubar werden. Insofern sollte sich jeder Anlagenbetreiber einen Kostenvoranschlag über einen Umbau auf Eigenverbrauch erstellen lassen, um die Wirtschaftlichkeit der möglichen Varianten zu prüfen.
Bei Variante 2 - Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung ist das Last-/ Verbrauchsverhalten in der Kundenanlage sehr entscheidend, wieviel des erzeugten Stroms verbraucht wird. Die dann nicht mehr von einem Lieferanten bezogenen Verbrauchsmengen bestimmen den Wirtschaftlichkeitsfaktor.
Die Variante 3 ist aus unserer Sicht wirtschaftlich uninteressant.
Bei Variante 4 ist es entscheidend, wieviel Investitionen getätigt werden möchten.
Den Anlagenbetreibern wurde die Verpflichtung übertragen, die zukünftige Betriebsweise der Erzeugungsanlage dem Netzbetreiber mitzuteilen. Hierbei kann das folgende Formblatt verwendet werden
Sie haben Fragen?
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne mit den gewohnten Ansprechpartnern zur Seite:
- Vertragliche Abwicklung und Vergütung
Marco Redel I Andreas Hufnagel
Telefonnummer 09131 823-4716 - Technische Anpassungen zur Optimierung oder Modernisierung
Bernd Schaller I Thomas Heubeck I Thomas Otto
Telefonnummer 09131 823-4935
Ansprechpartner
Ansprechpartner
Netzwirtschaft
Telefon 09131 823-4922
Telefax 09131 823-4594
Erlanger Stadtwerke AG
Netzwirtschaft
Äußere Brucker Straße 33
91052 Erlangen